Eigenmittel zur Studienfinanzierung 

Während des Jurastudiums müssen Lebenshaltungs- und Studienkosten für die Dauer von zwei bis sieben Semestern gesichert sein. In manchen Fällen sind Ersparnisse für die Studienfinanzierung eine geeignete und ausreichende Option. Insbesondere für ein grundständiges Fernstudium Jura sind jedoch häufig Unterstützungsleistungen durch die Familie und Freunde eine wichtige (zusätzliche) Finanzierungsoption. In vielen Fällen müssen außerdem während des Studiums eigene Einnahmen generiert werden. Bei Teilzeit- oder Ferienjobs sollten Studierende jedoch auf bestimmte Formalien achten, die Auswirkungen auf den Studierendenstatus und die Berechtigung für staatliche Transferleistungen haben können. Bezahlte Praktika oder die Fortführung der bisherigen Tätigkeit, die in Absprache mit dem Arbeitgeber in reduziertem Umfang gestaltet wird, sind fast immer ohne weitere Nachteile zu realisieren.

Fremdmittel zur Überbrückung finanzieller Engpässe im Fernstudium

Besonders in Prüfungsphasen ist die Studienfinanzierung mit einem Darlehen eine sinnvolle Möglichkeit, sich auf das Studium zu konzentrieren, um ein optimales Studienergebnis zu sichern. Ein privater Studienkredit oder der Bildungskredit, der in besonderen Situationen durch die öffentliche Hand gewährt wird, sind Varianten einer kurzfristigen Studienfinanzierung, deren mittel- bis langfristige finanzielle Folgen allerdings im Vorfeld gründlich durchgerechnet werden sollten.

Fremdmittel als Studienfinanzierung

Sofern Sie nicht durch eines der immer zahlreicher werdenden Stipendien gefördert werden (wollen), stehen staatliche Transferleistungen als eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung zur Verfügung. Abhängig vom eigenen und dem Einkommen der Eltern können das Bafög oder Wohngeld die finanzielle Situation während des Fernstudiums Jura absichern. Kompetente Einzelfallberatungen durch die Studienberatung der Hochschule beziehungsweise durch das zuständige Bürger- oder Sozialamt helfen bei einer zeitnahen Antragstellung.

Sparpotentiale zur Teilfinanzierung

Die steuerliche Absetzbarkeit der Studienkosten als berufsbezogene Weiterbildung ist eine indirekte Form der Studienfinanzierung, die nicht in allen Fällen möglich ist. Alternativ können Fernstudierende die bereits in juristischen Berufen arbeiten, die durch das Studium anfallenden direkten und indirekten Kosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen und so ebenfalls die Steuerbelastung reduzieren.

Versicherungen, Verkehrsbetriebe und viele andere Institutionen bieten für ihre Leistungen spezielle Studierendentarife, die gegen Vorlage des Studierendenausweises eingeräumt werden. Diese Vergünstigungen sind vor allem für Bachelor-Studierende und bis zum Erreichen einer bestimmten Altersgrenze relevant.

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